Wer kann Einsatzstelle werden?
Als Einsatzstellen im Sport kommen Vereine, Verbände, Sportbünde und Sporteinrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote organisieren und sonstige Betreuungsdienste im Sportbereich anbieten. So kommen z.B. Sportvereine, Stadt- und Kreissportbünde, Fachverbände oder Sport-Bildungsstätten als mögliche Einsatzstellen in Betracht. Die Sportjugend MV unterstützt als Träger bei der Anerkennung.
Welche Voraussetzungen müssen für die Anerkennung geleistet werden?
Folgende Informationen sind für euch notwendig:
- Mitgliedschaft im Landessportbund Mecklenburg – Vorpommern e.V.
- Verfügung über eine Satzung und Jugendordnung (zwingend im FSJ)
- Sicherstellung der persönlichen und fachlichen Anleitung vor Ort
- Interessante Aufgaben für die Freiwilligen in der Einsatzstelle
- eine gesicherte Finanzierung (Der Einsatzstellen-Beitrag beträgt pro Freiwilligem pro Monat 265 Euro.)
Weitere Informationen findet ihr hier.
Worin unterscheiden sich BFD und FSJ?
Grundsätzlich liegt der Unterschied in der Altersbegrenzung im FSJ, welches nur im Alter zwischen 16 und 26 Jahren absolviert werden darf, hingegen der BFD für alle Altersklassen offen ist. Des Weiteren wird im BFD das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als Vertragspartner mit einbezogen. In der inhaltlichen Ausrichtung der Aufgabenfelder im Verein oder Verband werden keine Unterscheidungen vorgenommen, sodass wir beide Formate gleich in der Besetzung und Betreuung behandeln.
Weitere Informationen zum Vergleichen der Dienstformate bei der Sportjugend M-V findet ihr hier.
Zusätzliche Infos von A-Z rund um das FSJ oder dem BFD haben wir euch hier hinterlegt.
Wir haben euer Interesse geweckt, als Einsatzstelle im FWD durchzustarten?!
Dann meldet euch gern per E-Mail oder Telefon bei unserem FWD-Team. Dort erhaltet ihr die Dokumente zur Anerkennung und den weiteren Ablauf.